Wenn Hinflug verfällt, muss Rückflug gültig bleiben ------------------------------------------------------- Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Verfahren gegen Lufthansa AG ---------------------------------------------------------------------- Wenn ein Reisender seinen Hinflug nicht antritt, kann er vom Rückflug nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden. Das entschied heute das Landgericht Köln in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband angestrengten Verfahren gegen die Deutsche Lufthansa AG. „Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher im Flugverkehr“, erklärt Vorstand Gerd Billen. Morgen fällt die Entscheidung in einem ähnlich gelagerten Berufungsverfahren gegen British Airways vor dem Oberlandgericht Frankfurt. mehr...