Klare Preise für die Reise --------------------------- Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor Preiswirrwarr bei Pauschalreisen ...............
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lehnt die Forderung der Reisebranche nach unverbindlichen Richtpreisen in Reisekatalogen entschieden ab. Eine solche Abschaffung der Preisangabenpflicht würde das Gebot der Preisklarheit in Frage stellen, das für alle Waren und Dienstleistungen gilt. „Preisangaben dürfen nicht als unverbindliches Werbeinstrument missbraucht werden“, mahnt Vorstand Gerd Billen. Mit unverbindlichen Preisangaben würde der Nutzwert von Reisekatalogen gegen Null tendieren. „Die Druckkosten könnten sich die Veranstalter dann gleich sparen.“ mehr... <http://www.vzbv.de/go/presse/987/index.h...seinfo=true> http://www.vzbv.de/go/presse/987/index.h...presseinfo=true
Lehrer-Online, eine Service- und Informationsplattform von Schulen ans Netz e. V., stellt ab heute Unterrichtsmaterialien zum Thema Handy auf der Internetseite http://www.lehrer-online.de zur Verfügung. Da viele Kinder schon im Grundschulalter ein eigenes Mobiltelefon besitzen, sollten sie frühzeitig den verantwortungsvollen Umgang mit mobiler Kommunikation erlernen. Deshalb hat das Internetportal Lehrer-Online in Zusammenarbeit mit dem Informationszentrum Mobilfunk e. V. (IZMF) kostenlose Arbeitsmaterialien für die Grundschule erstellt. Alle Materialien stehen unter http://www.schulprojekt-mobilfunk.de zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Druck auf schwarze Schafe der Branche wächst ---------------------------------------------- Neue Eckpunkte zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Nachbesserungen zum Gesetzentwurf gegen unlautere Telefonwerbungen. „Die Ausweitung der Widerrufsrechte schöpft Hoffnung im Kampf gegen untergeschobene Verträge am Telefon“, so Vorstand Gerd Billen. Unlautere Werbung dürfe sich nicht lohnen. „Auch wenn die Eckpunkte nach wie vor die effektivste Sanktion - die Wirksamkeit von Verträgen erst nach schriftlicher Bestätigung - ausklammern, sind wesentliche Defizite des Referentenentwurfes ausgeräumt“, so Billen. Besonders erfreulich sei, dass das Widerrufsrecht jetzt alle Dienstleistungen umfasse. Die Praxis werde zeigen, wie effektiv die Maßnahmen seien. Wichtig sei, dass diese Eckpunkte rasch umgesetzt würden. mehr...
Girokonto für jedermann weiterhin nicht verfügbar ---------------------------------------------------
Seit 13 Jahren wird auf die unverbindlichen Absichtserklärungen der Bankenverbände vertraut. Fakt ist jedoch: Die Situation der Menschen, die ohne Konto sind, hat sich nicht verbessert. 2004 hat der Deutsche Bundestag dazu einen Beschluss erlassen. Dieser Beschluss beinhaltet einen Appell an die Kreditwirtschaft, der bis heute nicht umgesetzt wurde. Auch die Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses hat sich nicht zum Positiven verändert. Ob jemand ein Konto erhält, hängt noch immer vom Wohlwollen der Banken ab. Stellungnahme und Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zur Situation kontoloser Verbraucher mehr...
Nachschusspflicht der Genossenschaftsmitglieder beim Ausscheiden aus der Genossenschaft
Die Klägerin, eine Baugenossenschaft, nimmt die Beklagten, ausgeschiedene Genossen, auf Zahlung eines Nachschusses in Anspruch.
Bei der Ermittlung der Nachschusspflicht, auf die sich die Klägerin beruft, wird das Vermögen der Genossenschaft mit ihren Schulden verglichen. Hatte die Genossenschaft mehr Schulden als Vermögen, mussten die Beklagten als ausgeschiedene Genossen einen Anteil am Fehlbetrag übernehmen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen darum, ob die Genossenschaft bei diesem Vergleich ihr Vermögen mit seinem Marktwert einstellen, also – technisch gesprochen – ihre stillen Reserven auflösen muss. Das meinen die Beklagten, die so tun wollen, als würde das Vermögen der Genossenschaft versilbert. Die Klägerin will dagegen bei der Berechnung von den Abschreibungen profitieren und damit schneller zu einer Nachschusspflicht kommen.
Amtsgericht und Landgericht haben der Klage stattgegeben.
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteilen vom heutigen Tag die Revisionen der Beklagten zurückgewiesen. Er hat entschieden, dass bei der Ermittlung einer Nachschusspflicht der ausgeschiedenen Genossen die Handelsbilanz maßgeblich ist und die stillen Reserven der Genossenschaft bei dem Vergleich von Vermögen und Schulden nicht zu berücksichtigen sind. § 73 Abs. 2 Satz 3 GenG a. F. ebenso wie § 73 Abs. 2 Satz 4 GenG in der nunmehr gültigen Fassung - will nicht nur den Bestand der Genossenschaft besonders weitgehend schützen. Die Vorschrift zielt - im Interesse eines vorsorgenden Gläubigerschutzes - auch darauf ab, die Flucht aus der Genossenschaft kurz vor Eintritt der Insolvenz zu verhindern.
Urteile vom 13. Oktober 2008 II ZR 227/07
AG Charlottenburg – 204 C 13/06 – Entscheidung vom 1. März 2007
LG Berlin – 51 S 123/07 – Entscheidung vom 06. September.2007
II ZR 229/07
AG Charlottenburg – 232 C 244/06 – Entscheidung vom 22. Dezember 2006
LG Berlin – 51 S 39/07 – Entscheidung vom 16. August 2007
II ZR 26/08
AG Charlottenburg – 212 C 209/06 – Entscheidung vom 24. Januar 2007
LG Berlin – 51 S 83/07 – Entscheidung vom 06. Dezember 2007
Wein kann Kopfschmerzen bereiten -------------------------------------
Aus einer Gratis-Weinprobe wurde ein teurer Weinlieferungsvertrag Vorsicht beim Besuch der Vertreter der Chateau C. Cherznouard GmbH aus Berlin.
Frau S. hat eine schlaflose Nacht hinter sich und kann sich noch immer nicht beruhigen. Denn erst nach dem Besuch der windigen Weinvertreter erkannte die sehbehinderte Rentnerin die Rechnungshöhe von 1.606,90 Euro.
Vorausgegangen war ein Telefonat: Ein Weinhandel aus Berlin rief an und warb für eine unverbindliche Gratis-Weinprobe zu Hause. Beim Hausbesuch wurde dann nur über den Preis der Flaschen gesprochen. Ein Widerrufsrecht wurde selbstverständlich ebenso wenig eingeräumt wie eine Überlegungsfrist. Die Flaschen wurden dann im Dutzend verkauft und berechnet.
Verbraucherschützer Joachim Geburtig hat nun die Rechtsbesorgung für die Verbraucherin übernommen und wird dem Anbieter „klaren Wein“ einschenken. Abgeschlossene Verträge, ob mündlich oder schriftlich, müssen normalerweise auch einhalten werden. Allerdings gibt es davon ein paar Ausnahmen, und zwar gerade dann, wenn einem bei einem Hausbesuch oder auf einer Kaffeefahrt etwas aufgeschwatzt wird.
Bei so genannten Haustürgeschäften steht dem Verbraucher das Recht zu, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Erklärung zu widerrufen. Die Frist zum Widerruf beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine Belehrung über das Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist.
Weitere Informationen zum Vorgehen diverser Firmen und zum Widerrufsrecht erhalten Sie in den Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale