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katjuscha04 Offline



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Punkte: 404

08.02.2008 21:26
Mondpreise Antworten


Gericht verbietet M o n d p r e i s - Möbel Höffner verurteilt!!!
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Das Landgericht L ü b e c k hat dem Möbelhaus Höffner verboten,
mit "Mondpreisen" zu werben.
Auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg darf die Firma jetzt nicht mehr ...
mit der Gewährung von Rabatten auf Möbelpreise .. werben,
wenn der Ausgangspreis innerhalb von sechs Tagen
vor Angebotsbeginn erhöht worden ist"

(Urteil vom 23. Oktober 2007, Aktenzeichen 11 O 80/07, rechtskräftig)

Werbung mit Rabatten von 30, 50 oder gar 80 Prozent sind im Möbelhandel
keine Seltenheit. Kunden fragen sich zu Recht, wie denn solch hohe
Preisabschläge möglich sind. Tatsächlich sind die Preisnachlässe nur
Scheinrabatte. Die Preise werden erst einmal kräftig erhöht, um dann
werbewirksam wieder herab gesetzt zu werden.

Erlaubt ist das nicht. Doch den Händlern sind Mondpreise schwer
nachzuweisen, wenn sie einfach behaupten, der höhere Preis sei tatsächlich
irgendwann einmal verlangt worden. Dieser Praxis hat nun das Landgericht
Lübeck einen Riegel vorgeschoben.

------ http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/Te...öffner.htm


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