Ihr Bankkunden - Newsletter vom 29.10.2008
In der heutigen Ausgabe lesen Sie:
Leserfrage: Wie sicher sind Riester-Verträge?
Riester: Zulagenantrag nicht vergessen
Leserfrage: Wie sicher sind Riester-Verträge?
wer Sicherheit großschreibt, für den ist die staatliche Riester-Rente auch mit Sicherheit interessant. Denn hier gibt es nicht nur staatliche Förderung, sondern zudem die Garantie, dass am Schluss zumindest nichts verloren ist.
Was konkret bedeutet: Der Anbieter muss mindestens die gezahlten Riester-Beiträge plus die vom Staat gewährten Zulagen garantieren. Was aber bedeutet diese Anbietergarantie? Hat sie auch Bestand, wenn beispielsweise die Bank pleite geht, bei der Sie Ihren Riester-Banksparplan abgeschlossen haben? Und wie ist das bei Riester-Fondssparplänen, sollten je kurz vor Fälligkeit die Börsen wieder massiv auf Talfahrt gehen? Und ist eine Riester-Versicherung sicher?
Ich kann Sie beruhigen: Riester-Verträge haben Bestand. Bei Riester-Banksparplänen greift die Einlagensicherung wie für normale Konten auch. Hier allerdings müssen 100 Prozent der Einlagen abgesichert sein, so hat der Gesetzgeber es bestimmt.
Bei Riester-Fondssparplänen wenden die Anbieter eine bestimmte mathematische Formel an, die die Finanzaufsicht BaFin ihnen auferlegt hat. Diese Formel sorgt dafür, dass das Geld – grob gesagt – zum Ende der Laufzeit hin in immer sicherere Wertpapiere umgeschichtet wird. Sollte ein Fondssparplan je ins Minus rutschen, muss die Bank das mit entsprechenden Einlagen wieder wettmachen.
Riester-Versicherungen sind ebenfalls sicher, aber allzu lohnend sind sie in der Regel nicht. Hohe Gebühren und magere Verzinsung gehen zulasten der Rendite.
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Riester: Zulagenantrag nicht vergessen
Schon ist der Oktober fast vorbei, und das Jahresende nähert sich mit Riesenschritten. Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, sollte unbedingt daran denken, dass die staatlichen Zulagen dafür auch beantragt werden müssen. Denn sie fließen nicht automatisch.
Dabei sind gerade diese staatlichen Zulagen attraktiv: 114 Euro (ab 2008: 154 Euro) Grundzulage pro Jahr bekommt jeder Erwachsene, 138 Euro (ab 2008 185 Euro) zusätzlich gibt es für jedes Kind. Diese Kinderzulage wird normalerweise dem Riester-Vertrag der Mutter zugeschlagen, auf Antrag auch stattdessen dem des Vaters. Babys, die ab 2008 geboren sind, bringen noch höhere Zulagen, nämlich sage und schreibe 300 Euro. Und schließlich gibt es seit 2008 auch noch besonders hohe Zulagen für Berufseinsteiger, die schon früh mit dem Riestern beginnen: Wer einen Vertrag abschließt und maximal 25 Jahre alt ist, bekommt einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.
Bis Ende 2008 können Sie noch die Zulagen für das Jahr 2006 und folgende beantragen, wenn Ihr Vertrag schon dann abgeschlossen wurde. Den Zulagenantrag bekommen Sie bei der Bank oder Versicherung, bei der Sie Ihren Riester-Vertrag abgeschlossen haben.
Um sich die Arbeit für spätere Jahre zu ersparen, stellen Sie am besten einen Dauerzulagenantrag. Dann übernimmt Ihr Anbieter die Beantragung automatisch in den Folgejahren. Was Sie allerdings nicht vergessen dürfen, ist die Information über Änderungen: Angenommen, Sie bekommen später weiteren Nachwuchs. Dann sollten Sie den Anbieter darüber auch in Kenntnis setzen, damit er für Sie die zusätzlichen Zulagen auch wirklch beantragt.
Alles in allem gilt: Riestern lohnt sich vor allem, wenn Sie Familie haben.
Herzlichst
Ihr
Dr. Erhard Liemen,
Chefredakteur von:
"Bankkunden - vertraulich"
"Der Deutsche Wirtschaftsbrief"