Telefonwerbung: Diesmal DVDW Deutscher Verband gegen Datenmissbrauch und Werbebelästigung mbH
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Wen nerven lästige Werbeanrufe nicht? Tagtäglich werden Verbraucher mit
scheinbar lukrativen Geldanlagen, gewinnträchtigen Lotteriespielen,
Versicherungen, billigen Telefontarifen oder Zeitungsabos per Telefon
konfrontiert. Mehr oder weniger professionelle Verkaufsstrategen drängen
auf diese Art und Weise Verbraucher zum Vertragsabschluss und das trotz
gesetzlichem Verbot!
Mit ebensolchem „kalten Anruf“ versucht nun eine Firma mit dem
wohlklingenden Namen „Deutscher Verband gegen Datenmissbrauch und
Werbebelästigung“ mit Sitz in Berlin, Verbraucher zu überreden, sich
künftig vor „kalten Anrufen“ anderer Anbieter schützen zu lassen.
Allerdings nicht selbstlos. Ganze 59,00 € (!) sollen Verbraucher
einmalig dafür zahlen. Verbraucherberater Joachim Geburtig von der Neuen
Verbraucherzentrale gibt zu Bedenken: „Der Trick mit der Telefonwerbung
gegen Telefonwerbung ist unseriös und auch nicht erlaubt.“
Werbeanrufe sind nur bei ausdrücklicher Einwilligung durch den
Verbraucher zulässig. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem
Jahr 2000 muss diese Erlaubnis schon vor dem Anruf vorliegen, darf also
nicht erst zu Beginn des Gesprächs eingeholt werden. Oft geben
Verbraucher aber unwissentlich etwa bei Preisausschreiben oder im
Internet eine solche Einwilligung ab. Sie können diese jedoch jederzeit
widerrufen.
Das Landgericht Essen hat auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg
einer Essener Firma namens „Verbraucherschutzhilfe“ untersagt,
telefonisch für einen Schutz gegen unerwünschte Telefonwerbung zu
werben. Die Firma hatte ab dem vergangenen Sommer reihenweise
Telefonkunden angerufen und ihnen angeboten, sie künftig vor ungewollter
Telefonwerbung zu schützen.
Die Neue Verbraucherzentrale ist allen Verbrauchern gern behilflich,
sich kostenfrei in so genannte Robinsonlisten einzutragen zu lassen und
sie hält wichtige Tipps zum Thema in zwei kostenlosen Infoblättern
bereit: „Ärgernis Werbung“ und „Kein Abschluss unter dieser Nummer!“.
www.nvzmv.de
www.geburtig.info