* SendeterminMontag, 01. September 2008, 21.00 - 21.45 Uhr .
Hände mit verschiedenen Telefonhörern; Rechte: WDR
Werbeversprechen, die nicht eingehalten werden, inkompetente und teure Hotlines, Ärger beim Anbieterwechsel: Telefonanbieter haben bei den Verbrauchern einen schlechten Ruf. In einer kleinen Reihe zeigt markt ärgerliche Maschen und wie man sich dagegen wehren kann.
Heribert Hamm freute sich, als er eine Werbeanzeige von 1&1 sah. Darin warb die Firma mit einer Bestpreisgarantie. Wörtlich hieß es: „Der Günstigste Preis – dauerhaft – keiner ist günstiger als 1&1“ und weiter „Sie können jederzeit zu einem schnelleren Komplett-Paket wechseln.“ Bei diesem Versprechen fühlte sich Heribert Hamm auf der sicheren Seite und schloss bei 1&1 ein Komplettpaket für Telefon und Internet ab.
Nach einigen Monaten legte 1&1 ein neues Komplettpaket auf, Heribert Hamm wollte wechseln. Doch trotz mehrmaliger Anfragen lehnte 1&1 einen Tarifwechsel ab. Einmal hieß es, das sei aus technischen Gründen nicht machbar, ein anderes Mal, die Bestpreisgarantie treffe auf seinen Vertrag nicht zu. Selbst nach seitenlangem Schriftwechsel konnte er die Firma nicht davon überzeugen, sich an ihr Versprechen zu halten, „jederzeit zu einem schnelleren Komplett-Paket zu wechseln“.
„Das müssen sich Kunden nicht gefallen lassen“, meint Boris Schmidt von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. „Die Begründung, weshalb der Wechsel verweigert wird, ist weder verständlich noch nachvollziehbar. Die Werbeaussage ist eindeutig, wird jedoch nicht eingehalten, weshalb diese ebenfalls als irreführend anzusehen ist. Hier liegt damit ein Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung vor.“
Rechtsanwältin Amrei Wienen beobachtet, dass die Methoden der Anbieter immer aggressiver werden und dabei selbst rechtliche Maßgaben nicht eingehalten werden. „Der Kunde soll schnell gefangen werden, um den schnellen Euro zu machen. Es scheint nicht darum zu gehen, Kunden langfristig zufriedenzustellen.“
Heribert Hamm hat das Vertrauen in 1&1 verloren und seinen Vertrag aufgrund der Irreführung vorzeitig gekündigt. Wettbewerbsverstöße eingeplant?
Umworben wurde auch Ralf Galleisky. Alle zwei Tage kamen Mitarbeiter der Firma Netcologne vorbei und wollten ihn als Kunden werben. Dass er schon seit Jahren dort Kunde ist, schien keinen der Außendienstler zu interessieren. Nach dem sechsten unerwünschten Besuch beschwerte er sich bei Netcologne. Dies und ein an seiner Tür angebrachtes Schild führten schließlich zum Erfolg.
Anders als bei Telefonwerbung, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ohne Einverständnis des Angerufenen eindeutig wettbewerbswidrig und damit verboten ist, gilt das Aufsuchen potenzieller Kunden zu Werbezwecken so lange als zulässig, bis der Umworbene ausdrücklich widerspricht.
Rechtsanwältin Amrei Wienen vermutet, dass wegen des heiß umkämpften Marktes viele Anbieter mittlerweile rechtliche Grauzonen in Kauf nehmen. „Die Unternehmen wissen ja, was zulässig ist. Deshalb finde ich es immer wieder bemerkenswert, dass die Anbieter Wettbewerbsverstöße offenbar mit einplanen.“ Wer einen solchen Verstoß feststellt, kann bei der Wettbewerbszentrale eine Beschwerde einreichen (Link siehe unten). Autor:
Autor: Edith Dietrich Quelle: markt - das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin