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 FEEDBACK Verbraucher
verbraucher Offline



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14.01.2009 18:37
...Verbraucher .....informations .....gesetz Antworten


Verbraucherinformationsgesetz versagt im Alltag

Bundesweiter Behördentest der Verbraucherzentralen: Auskünfte meist langsam, schlecht und teuer

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hält nicht, was der Name
verspricht und bringt Verbrauchern im Alltag mehr Frustration statt
Aufklärung. Dies ist das ernüchternde Fazit eines bundesweiten
Behördentests, den die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale
Bundesverband heute in Berlin zum Auftakt der Grünen Woche präsentieren.
"Das Gesetz ist mit einem Versprechen auf mehr Bürgerfreundlichkeit und
Transparenz in Kraft getreten - diesen Anspruch erfüllt es nicht", fasst
Vorstand Gerd Billen die Ergebnisse zusammen. In einem
Zehn-Punkte-Programm fordert die Verbraucherverbände die behördlichen
Zuständigkeiten klarer zu regeln und für mehr Bürgernähe zu sorgen.

Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben
in den zurückliegenden Monaten über 100 Anfragen an Landesbehörden und
Kommunen ausgewertet. Thematische Schwerpunkte der Anfragen waren
Beanstandungen von Schinkenimitaten und Lachsprodukten,
Pestizidbelastungen von Obst und Gemüse, Hygienemängel in Schulküchen und
Imbissbuden sowie Sicherheitsmängel bei Spielzeug. In der Mehrzahl
enthielten die behördlichen Auskünfte keine konkreten und
alltagstauglichen Informationen. Zudem schreckten hohe Gebühren ab.

Verbraucheranfragen zweiter Klasse
Rund zwei Drittel der Anfragen waren Verbraucheranfragen, ein Drittel
Anfragen der Verbraucherzentralen. Das für Verbraucher frustrierende
Ergebnis: Während die Anfragen der Verbraucherzentralen ernsthaft und
sorgfältiger bearbeitet wurden, wurden die Verbraucher meist mit
pauschalen Antworten abgespeist. Für Hedi Grunewald von der
Verbraucherzentrale Niedersachsen ein beschämender Befund: "Bei den
Behörden werden Verbraucheranfragen offenbar wie Anfragen zweiter Klasse
behandelt."

Viele Verbraucheranfragen wurden mit allgemeinen und wenig brauchbaren
Hinweisen beantwortet. Auch in den Fällen, in denen Auskunft erteilt
wurde, bleiben den Verbrauchern handfeste Informationen vorenthalten.
"Ross und Reiter" wurden in der Regel nicht genannt, alltagstaugliche
Informationen über unsichere Produkte und auffällige Verkaufsstellen gab
es nur in Einzelfällen. Konkrete Auskünfte gab es bei den ausgewerteten
Beispielen paradoxerweise nur dann, wenn keine Beanstandungen zu vermelden
waren. Beispielhaft einige Auszüge von Antworten auf Anfragen zur
Spielzeugsicherheit:

Untersuchungen ergaben gesundheitsgefährdende Belastungen mit
Weichmachern; keine Angabe von Namen der Produkte, Unternehmen oder
Verkaufsstellen; weitere Informationen Stiftung Warentest und Deutscher
Verband der Spielwarenindustrie.

"Listen mit gesundheitsgefährlichen/-schädlichen Produkten" stehen nicht
zur Verfügung; grundsätzlich davon auszugehen, dass Produkte in
Deutschland den gesetzlichen Vorgaben entsprächen; Gesundheitsgefahr ist
daher nicht zu befürchten.

Hohe Kosten und lange Verfahrensdauer
Abschreckend auf die Verbraucher wirken auch die hohen Kosten. In 17 von
65 Anfragen der Verbraucherinnen und Verbraucher wurden diese durch hohe
Gebührenankündigungen davon abgehalten, ihre Anfrage weiter zu verfolgen.
"Mit Kostenandrohungen von bis zu 500 Euro für eine simple Anfrage
beispielsweise zu Kontrollergebnisse von Kinderspielzeug wird jedes
Verbraucherinteresse im Keim erstickt", sagt Hedi Grunewald.

Laut Koordinator Roland Stuhr erschwert zudem die komplizierte Anwendung
und Auslegung des VIG eine schnelle und unbürokratische Aufklärung der
Verbraucher: "Es läuft etwas grundlegend falsch, wenn sich selbst bei
Gesetzesverstößen die betroffenen Unternehmen erst einmal ausführlich
äußern dürfen und die Verbraucher und die Öffentlichkeit dadurch
monatelang auf Auskünfte warten müssen." Bei den Anfragen der
Verbraucherzentralen kam regelmäßig das umständliche und mit drei bis vier
Monaten langwierige Verwaltungsverfahren des VIG zur Anwendung. Falls
betroffene Unternehmen Widerspruch gegen die Veröffentlichung oder Klage
vor den Verwaltungsgerichten einreichen, kann sich diese Frist noch weiter
verlängern, der Informationszugang verweigert werden oder auf unabsehbare
Zeit verschieben. Beispielhafte Fälle zu Anfragen über Schinkenimitate und
Lachs:

Wegen Urlaubszeit wurde die Rückmeldung auf eine Anfrage vom 30.06.2008
für "Mitte bis Ende September 2008" in Aussicht gestellt; im Oktober teilt
die Behörde mit, dass ein Verstoß festgestellt und ein bußgeldrechtliches
Verfahren durchgeführt wurde; wegen entgegenstehender "Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Anbieter" werden konkrete
Informationen verweigert..

In Niedersachsen wurde eine Anfrage vom 21.05.2008 bis heute nicht
beantwortet. Die Behörde hat lediglich mit einer schriftlichen und zwei
telefonischen vertröstenden Zwischennachrichten reagiert.

Strukturelle Mängel erfordern Nachbesserungen
Der Praxis-Test der Verbraucherzentralen und des Bundesverbandes haben
gezeigt: Das VIG wird dem Anspruch auf mehr Bürgerfreundlichkeit und
Transparenz nicht gerecht. Die Zuständigkeiten der Behörden sind unklar
und die Anwendung wenig verbraucherfreundlich. "In seiner derzeitigen
Fassung ist das Gesetz ineffektiv und bürokratisch. Es ist nicht klar
geregelt, was überhaupt ein Verstoß ist, Kosten und Verfahrensdauer sind
nicht transparent, Behörden scheuen sich nach wie vor, Ross und Reiter zu
nennen", bringt Gerd Billen das Kernproblem des VIG auf den Punkt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen setzen
sich für ein umfassendes und gut funktionierendes VIG ein. In einem
Zehn-Punkte-Programm fordern sie den Gesetzgeber auf, unmissverständlich
zu regeln, dass über jede Beanstandung wegen Missachtung von
Lebensmittelrecht unverzüglich und kostenlos informiert wird. Zudem müsse
bei festgestellten Gesetzesverstößen auf langwierige Anhörungen der
betroffenen Unternehmen verzichtet werden und spätestens nach einem Monat
informiert werden. "Die langwierige Anhörung der betroffenen Unternehmen
darf nicht zum Regelfall werden", so Billen.

Wegen der komplizierten Zuständigkeitsverteilung in der
Lebensmittelüberwachung der Länder regt der Verbraucherzentrale
Bundesverband an, in den Bundesländern einen einheitlichen Ansprechpartner
für alle Verbraucherfragen zum VIG zu benennen und den Datenaustausch
zwischen den Behörden zu verbessern. Billen: "Es kann nicht Aufgabe der
Verbraucher sein, sich über unklare Zuständigkeiten zu informieren, bevor
Anfragen gestellt werden können." Darüber hinaus müssten die Anfragen der
Verbraucher ernster nehmen und präziser beantworten. Vor allem wenn es um
Gebühren geht, müssten Verbraucher vorher erfahren, was die Anfrage
kostet.
http://www.vzbv.de/go/presse/1108/index.html

Joachim Geburtig
http://www.geburtig.info

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