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 S O N S T I G E S
katjuscha04 Offline



Beiträge: 404
Punkte: 404

02.06.2008 15:40
Schrottimmobilien Antworten

....Schrottimmobilien,
die Bank und ein verbraucherfreundliches Urteil


....BGH gibt Vorinstanz Recht
-------------------------------

Eine Eigentumswohnung zur Altersvorsorge: Der 36jährige Käufer einer
sogenannten Schrottimmobilie suchte die langfristige Anlage, Steuern
wollte er außerdem sparen. Ein Anlagevermittler hatte da was für ihn,
ein Darlehensvertrag und ein Notar waren auch schnell zur Stelle. Doch
die Wohnung war überteuert. Mein Kollege Dr. Erhard Liemen vom "
Deutschen Wirtschaftsbrief"
http://www.anleger-zirkel.de/katalog/boe...iefe/203-1.html zu
einer weiteren verbraucherfreundlichen Entscheidung in Sachen
Schrottimmobilien.

Vermittler, Notar, Bank - Schrottimmobilie

Wenn ein Vermittler windiger Immobiliengeschäfte, ein Notar und eine
Bank allzu eng zusammenarbeiten, muss das nicht immer der Anleger
ausbaden. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des BGH hervor Az.:
XI ZR 67/07. Der Fall: Ein Anlagevermittler hatte einem 36-jährigen
Mann ein Studentenappartement in Trier vermittelt. Der Preis war
überhöht, die Wohnung minderwertig. Erklärte Ziele des Kaufs waren
Steuerersparnis und Altersvorsorge. Ergebnis war der Kauf einer
Schrottimmobilie.

Enges Verhältnis Vermittler, Notar, Bank

Noch beim Vermittler unterschrieb der Anleger den Darlehensvertrag der
HypoVereinsbank zur Finanzierung. Die Bank zahlte die Darlehenssumme
auf Veranlassung des beteiligten Notars direkt auf ein Treuhandkonto
aus. Der betreffende Notar beurkundete dann auch den Immobilienkauf.
Als sich herausstellte, dass das Appartement völlig überteuert war,
ging die Sache vor Gericht.

In der Vorinstanz, vor dem Oberlandesgericht Koblenz stellte sich
heraus: Der Notar hatte noch nicht einmal eine Vollmacht, um die
Auszahlung des Darlehens zu veranlassen. Das sahen die Richter als
klares Indiz dafür an, dass zwischen dem Vermittler, dem Notar und der
Bank ein allzu enges Verhältnis bestanden hatte.

Schrottimmobilien-Urteil: Bank muß Zinsen zurückzahlen

Prompt zog das Gericht daraus auch die Konsequenz: Wenn der Mann die
Auszahlung nicht selbst veranlasst hat, schuldet er der Bank auch
nicht den Darlehensbetrag. Im Gegenteil: Dann muss die Bank ihm die
darauf entrichteten Zinsen sogar wieder zurückzahlen Az.: 10 U
182/03.

Die Richter des BGH folgten dieser Einschätzung und nahmen den Fall
gar nicht mehr zur Entscheidung an. Der Anleger ist mit einem blauen
Auge davongekommen.

Immobilienkauf: Einzelne Geschäfte trennen

Dr. Erhard Liemen vom " Deutschen Wirtschaftsbrief"
http://www.anleger-zirkel.de/katalog/boe...iefe/203-1.html gibt
Anlegern, die sich zur Altersvorsorge eine Immobilie kaufen wollen,
einen Tipp: Trennen Sie stets streng zwischen einzelnen Geschäften.
Kümmern Sie sich separat um das Aussuchen der Immobilie, um die
Finanzierung und deren Abwicklung, sowie um die Beurkundung. Dann ist
die Gefahr geringer, auf einen Verbund fragwürdiger Geschäftemacher
hereinzufallen - und am Ende auf einer Schrottimmobilie zu sitzen.

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