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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 Interessantes
verbraucher Offline



Beiträge: 678
Punkte: 678

22.02.2008 14:38
BANKEN Antworten


Hebt ein EC-Karten-Dieb Geld mit der PIN ab, haftet die Bank nicht

Liebe Leserinnen und Leser von Bankkunden-vertraulich,

jetzt ist es entschieden: Wenn ein Dieb einem Bankkunden die EC-Karte stiehlt und unter Verwendung der PIN damit Geld abhebt, bleibt der Bankkunde auf dem Schaden sitzen. Die Bank muss ihn nicht ersetzen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (30.01.2008, Az.: 23 U 38/05).

Die Richter stützten sich auf ein Gutachten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Daraus geht hervor, es sei unmöglich für einen Dieb oder die feinen Herren, nur anhand der Karte die PIN zu rekonstruieren.

Die Folgerung lautet daher: Wer durch Diebstahl in den Besitz einer EC-Karte gelangt und mit der PIN Geld abhebt, kann das nur, wenn die PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt ist. Das aber ist grob fahrlässig. Sprich: Die Schuld trifft den Bankkunden.

Geklagt hatte eine Verbraucherschutzorganisation stellvertretend für zwölf Bankkunden. Diesmal aber haben die Banken gewonnen.


Quelle:

Das ist ein kostenloser Service von http://www.Bankkunden-vertraulich.de
-------------------------------------------------------------------
Geldwerte Tipps im Umgang mit Banken.

verbraucher Offline



Beiträge: 678
Punkte: 678

29.02.2008 13:48
#2  BANKEN ---------- Scheck sperren Antworten


..........Achtung Falle:
------------------------------------------------------------------------------------------------

Eine Schecksperre gilt meist nur für sechs Monate
.................................................

Kommen Scheckformulare abhanden, ist das ärgerlich. Aber Sie können sie bei Ihrer Bank sperren lassen, dann kann kein Unberechtigter sie einlösen und sich von Ihrem Konto Bargeld auszahlen lassen.

Aber Achtung: Mit einem Antrag auf Schecksperrung sind Sie nicht alle Sorgen los. Denn üblicherweise ist die Zeit der Sperre von Seiten der Bank auf sechs Monate beschränkt. Das steht im Kleingedruckten, sprich: in den Sonderbedingungen für den Scheckverkehr. Nicht jede Bank macht sich die Mühe, Sie auf diesen Umstand hinzuweisen.

Damit nicht nach Ablauf der sechs Monate doch noch ein Missbrauch geschieht, sollten Sie Ihrer Bank schriftlich mitteilen, dass Sie eine Sperrung für längere Zeit wünschen. Dann verlängert die Bank die Frist für die Schecksperre.

Tun Sie das nicht, laufen Sie Gefahr, dass ein Dieb oder die feinen Herren einfach die Sperrfrist von sechs Monaten abwartet, und dann mit ihrem Scheckformular und einer gefälschten Unterschrift Ihr Konto abräumt.


Quelle:
....... Das ist ein kostenloser Service von http://www.Bankkunden-vertraulich.de.

Geldwerte Tipps im Umgang mit Banken.


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