Rentadomo: Die BHW-Bank haftet geschädigten Anlegern -------------------------------------------------------
an Leserinnen und Leser von Bankkunden-vertraulich
die BHW-Bank haftet geschädigten Anlegern für die Verluste, die sie mit Anteilen an dem geschlossenen Immobilienfonds Rentadomo erlitten haben. Das geht aus einer aktuellen Enscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Der Fall: Eifrig mitgeholfen hatten Mitarbeiter der BHW-Bank beim Vertrieb der Rentadomo-Anteile. Sie boten den geschlossene Immobilienfonds ihren Kunden an und vergaben Kredite zur Finanzierung der Anteile. Später stellte sich heraus: Die Mieteinnahmen aus dem Immobilienfonds, die den Kunden als Verkaufsargument präsentiert worden waren, waren überhöht angesetzt worden, wovon die BHW-Bank aufgrund ihrer engen Zusammenarbeit mit der Rentadomo-Gruppe Kenntnis gehabt habe. Folglich waren die prognostizierten Gewinne gar nicht zu erzielen, im Gegenteil: Die Anleger, die sich auf einen Kauf eingelassen hatten, erzielten Verluste.
Dass ein Verschulden nicht nur die Fondsgesellschaft Rentadomo, sondern auch die Bank trifft, bestätigte nun das OLG Celle. Folglich hafte sie den geschädigten Anlegern auf Schadenersatz. Wer betroffen ist, kann nun die BHW in Anspruch nehmen.
Generell rate ich vom Kauf geschlossener Immoblienfonds ab. Denn als Anleger können Sie kaum beurteilen, ob der Anbieter Ihnen realistische Erwartungen in Bezug auf die künftigen Mieteinanhmen und damit auf die Gewinne präsentiert. Geschlossene Fonds haben zudem immer den Nachteil, dass Ihr Geld auf Jahre hinweg festgelegt ist, und dass ein Verkauf zwischendurch oft nicht mögich ist – denn längst nicht für alle Fonds gibt es einen funktionierenden Zweitmarkt, und selbst wenn es ihn gibt, sind die Anteile oft nicht sehr liquide.
Fazit: Es gibt bessere Möglichkeiten rentabel zu investieren. Lassen Sie sich von Ihrer Bank nicht in solche Investments hineindrängen.