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Dieses Thema hat 1 Antworten
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  Was es noch für Verbraucher.......
verbraucher Offline



Beiträge: 678
Punkte: 678

20.02.2008 20:08
eBay Antworten
Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.


Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
Richard Wagner Straße 14
18055 Rostock
Tel: 0381-448998-0
Fax: 0381-448998-22

Im Internet unter:
http://www.internetrecht-rostock.de


Rostock, den 20.02.2008

liebe Freunde von internetrecht-rostock.de,
liebe Kollegen,

TV-Tipp: "Die Abmahner" über Abmahnungen bei eBay
____________________________________________________

Am Montag, den 25.02.2008 um 22.00 Uhr läuft im WDR im Rahmen der Sendereihe "Die Story" eine längere Reportage über Abmahnungen bei eBay. Die Sendung hat u. a. Rechtsanwalt Richard zu einem Gerichtstermin begleitet. Einige Namen von Abmahneranwälten dürften Abmahnopfern bei eBay durchaus bekannt vorkommen. Wenn Sie einmal sehen wollen, wer hinter den Abmahnungen tatsächlich steckt, empfehlen wir Ihnen diese Sendung.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=147



Neue Widerrufsbelehrung bereits im Februar?

Nach Informationen aus dem BMJ könnte die neue Widerrufsbelehrung noch im Februar veröffentlicht werden. Nach uns vorliegenden Informationen wird auf das 4-Seiten-Monster verzichtet. Die Anhänge werden wohl entfallen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit es günstig ist, die neue Widerrufsbelehrung zu verwenden oder, der Gesetzgeber plant zeitnah eine Umsetzung in Gesetzesform, das alte Muster mit den entsprechenden Änderungen zur Rechtsprechung zu verwenden.

Im Übrigen hat die FDP-Fraktion im Rahmen einer weiteren kleinen Anfrage im Bundestag kritische Fragen zum neuen Belehrungsmuster gestellt, auf deren Antwort wir durchaus gespannt sind.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=131



Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten - Gilt dies auch für Tauschbörsennutzung?

Access-Provider, d. h. diejenigen, die einen Internetanschluss zur Verfügung stellen, haften nicht für rechtswidrige Inhalte. Dies hat aktuell das OLG Frankfurt am 22.01.2008 entschieden. Es stellt sich die Frage, ob diese Rechtsprechung auch auf eine Tauschbörsennutzung übertragbar ist, da letztlich der Anschlussinhaber auch nichts anderes macht, als ggf. Dritten einen Internetanschluss einzuräumen.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=140



LG Braunschweig ändert Rechtsprechung zur AdWords-Werbung

Das LG Braunschweig war bisher der Hort für eine sehr harte Rechtsprechung bei markenrechtsverletzender AdWords-Werbung. In einer aktuellen Entscheidung des LG Braunschweig vom 30.01.2008 vertritt das LG Braunschweig liberalere Ansichten. Eine Markenrechtsverletzung ist nur dann gegeben, wenn nachweisbar die entsprechenden Keywords geschaltet wurden. In diesem Zusammenhang dürfen wir noch einmal darauf hinweisen, dass es hier ganz stark auf die Einstellung der AdWords-Werbung ankommt. Es sollte auf jeden Fall verhindert werden, dass auch bei ähnlichen Suchbegriffen entsprechende gebuchte Keywords angezeigt werden.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=142



Private Internetseiten mit Werbeeinblendungen: kein Markenrechtsverstoß

Markenrechtsverstöße sind nur im geschäftlichen Verkehr möglich, was insofern Betreibern von rein privaten Internetseiten zugute kommt. Ein Problem war bisher, dass oftmals viele private Internetseiten über Werbebanner gesponsert waren, um die Providerkosten niedrig zu halten. Diese Werbung stellt kein Handeln im geschäftlichen Verkehr dar, so eine Entscheidung des Landgerichtes München mit der Folge, dass Markenrechtsverstöße wegen einer bspw. markenrechtswidrigen Domain-Registrierung nicht geltend gemacht werden können.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=143



"Änderungen und Irrtümer vorbehalten" sowie "Abbildung ähnlich" sind keine AGB

Die vorgenannten Formulierungen sind zumindest bei einer Verwendung auf Katalogseiten keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Inwieweit die Entscheidung des OLG Hamm auf Internetseiten übertragbar ist, ist nicht ganz klar, jedoch ist gerade bei einer bildlichen Darstellung eines Produktes der Hinweis "Abbildung ähnlich" besonders wichtig.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=144



Gültigkeit von Gutscheinen: Verfall nach 1 Jahr ist unwirksam

Gutscheine sind nicht nur im stationären Handel sondern auch im Internethandel ein beliebtes Marketing-Instrument. Die Frage, die sich stellt, wie lange Gutscheine eigentlich gültig sind?! Eine entsprechende Verkürzung der Gültigkeit auf 1 Jahr ist nach einer Entscheidung des OLG München unwirksam. Es gilt die gesetzliche Verjährung. Wir empfehlen, bei Gutscheinen gar keine Gültigkeitsdauer anzugeben.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=145



Bundeskabinett beschließt neue Verpackungsverordnung

Die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung, somit die Novelle zur Verpackungsverordnung, ist durch das Bundeskabinett akzeptiert worden. Das Bundeskabinett hat somit die Änderungsvorschläge des Bundesrates übernommen. Folge wird sein, dass sämtliche Internethändler an ein Entsorgungssystem angeschlossen sein müssen, wenn nicht gewährleistet ist, dass sämtliche Verkaufsverpackungen im Rahmen der Vertriebskette an einem Entsorgungssystem beteiligt sind. Die neue Verpackungsverordnung wird somit im 4. Quartal 2008 in Kraft treten.

Sie sollten als Händler bereits jetzt darauf vorbereitet sein.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=146



Aktuelle Abmahnwellen

Wie immer aktualisiert, unsere Informationen über aktuelle Abmahnwellen. Wir beobachten zurzeit zum einen verstärkt Abmahnungen von stationären Händlern gegenüber eBay-Anbietern, die wettbewerbsrechtlich eigentlich keinen Sinn machen. Der Vorteil für die Abmahner ist, dass diese sich nicht Gegenabmahnungen ausgesetzt sehen durch ggf. falsche rechtliche Gestaltungen in den Internetauftritten der Abmahner. Zum Teil fällt es überhaupt schwer, ein geschäftliches Handeln nachzuweisen.

Ein weiterer Trend ist die verschärfte Abmahnung von AGB-Klauseln aller Art.

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=14






Ihre Rechtsanwaltskanzlei
Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
http://www.internetrecht-rostock.de


Messemuffel2002 Offline



Beiträge: 109
Punkte: 109

03.05.2008 17:26
#2 BGH Antworten


BGH bestätigt Haftung eines Internetauktionshauses für
Markenverletzungen

Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass ein
Internetauktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann,
wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.
Die Klägerinnen produzieren und vertreiben Uhren der Marke "ROLEX". Sie
sind Inhaberinnen entsprechender Marken. Auf der von der Beklagten
betriebenen Internet-Plattform "ricardo" hatten Anbieter gefälschte
ROLEX-Uhren zum Verkauf angeboten, die ausdrücklich als Plagiate
gekennzeichnet waren. ROLEX nahm daraufhin die Beklagte auf Unterlassung
in Anspruch.
Das Oberlandesgericht Köln hatte dem Unterlassungsbegehren im
Wesentlichen stattgegeben, nachdem der Bundesgerichtshof eine anders
lautende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Jahre 2004 aufgehoben
hatte (BGH, Urt. v. 11.3.2004 – I ZR 304/01, BGHZ 158, 236 –
Internet-Versteigerung I).
Der Bundesgerichtshof hat das Verbot nunmehr beschränkt auf das konkret
beanstandete Verhalten bestätigt.
Der Bundesgerichtshof hat an seiner Rechtsprechung zur Haftung von
Internet-Auktionshäusern für Markenverletzungen festgehalten. Danach
betrifft das im Telemediengesetz (TMG) geregelte Haftungsprivileg für
Host-Provider nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die
Schadensersatzhaftung, nicht dagegen den Unterlassungsanspruch. Daher
kommt eine Haftung der Beklagten als Störerin in Betracht, weil sie mit
ihrer Internetplattform das Angebot gefälschter Uhren ermöglicht, auch
wenn sie selbst nicht Anbieterin dieser Uhren ist. Eine solche Haftung
setzt zunächst voraus, dass die jeweiligen Anbieter der gefälschten
Uhren im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben, weil nur dann eine
Markenverletzung vorliegt. Die Beklagte muss – wenn sie von einem
Markeninhaber auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen wird
– nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern
grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren
entsprechenden Markenverletzungen kommt. Der BGH hat betont, dass der
Beklagten auf diese Weise keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt
werden dürfen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden.
Die Beklagte ist jedoch verpflichtet, technisch mögliche und ihr
zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, damit gefälschte ROLEX-Uhren gar nicht
erst im Internet angeboten werden können.
Der Bundesgerichtshof hat angenommen, dass die Anbieter der gefälschten
Uhren zumindest in einigen Fällen im geschäftlichen Verkehr gehandelt
haben. Dem beklagten Internetauktionshaus war bekannt, dass es in der
Vergangenheit auf seiner Internet-Plattform bereits zu klar erkennbaren
Verletzungen der Marken der Klägerinnen durch Dritte gekommen war. Sie
hätte deshalb durch Kontrollmaßnahmen Vorsorge dafür treffen müssen,
dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen kommt. Unter diesen
Umständen hätte die Beklagte darlegen müssen, dass sie nach
Bekanntwerden der markenverletzenden Angebote derartige
Kontrollmaßnahmen ergriffen hat und die beanstandeten Fälle auch durch
diese Maßnahmen nicht verhindert werden konnten. Dem ist die Beklagte –
auch nach Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht durch das
erste Revisionsurteil im Jahre 2004 – nicht nachgekommen.
Bundesgerichtshof, Urt. v. 30.4.2008 – I ZR 73/05 –
Internet-Versteigerung III
LG Köln, Urt. vom 31.10.2000 – 33 O 251/00
OLG Köln, Urt. vom 18.3.2005 – 6 U 12/01 (GRURRR 2006, 50)
Karlsruhe, den 30. April 2008 www.bundesgerichtshof.de

nvzmv
www.geburtig.info

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