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 4.Internetfallen
Jessica Müller ( Gast )
Beiträge:

06.02.2008 15:53
Abmahnung! Antworten


vom Gti-verbraucherschutz-forum

wie wir gestern berichteten wurden wir "Abgemahnt".

Wir möchten Ihnen die nachfolgenden Informationen nicht vorenthalten. Wenn Sie eine eigene Webseite oder einen Web-Blog betreiben, so würden wir uns freuen, wenn sie nachfolgenden Artikel übernehmen würden. Den Artikel haben wir zuvor auf "Rechtssicherheit" durch unseren Anwalt überprüfen lassen.

Hartz IV kritische Webseite wurde abgemahnt

Die Firmeninhaberin der Firma "Produkt & Promotion-Vertrieb PPV" mahnt die Hartz IV kritische Webseite "gegen-hartz.de" ab.

Hannover. Am vergangenen Donnerstag bekam die gegen-hartz.de Redaktion Post von einem Anwalt aus Hamburg, der die Firma PPV vertritt. In einem Artikel hatte die Redaktion über unseriöse Jobangebote berichtet, sowie in einer Liste vor verschiedenen Firmen gewarnt. Diese Art Warnliste entstammte der Verbraucherzentrale Hamburg. In diesem Artikel gab es jedoch einen Format-fehler, so dass eventuell der Eindruck hätte entstehen können, dass zwei Firmen zueinander gehören und dass die Beschreibung über die Tätigkeit der Firma PPV zu der Beschreibung einer ebenfalls aufgeführten anderen Firma gehöre. Anstatt jedoch auf diesen technischen Fehler aufmerksam zu machen, indem man in einer Email den Fehler beschreibt, wandte sich die Firma PPV gleich an einen Anwalt, der zugleich ein sattes Honrar für seine Arbeit sowie die Löschung des beanstandeten Absatzes verlangte.

In dem Anwaltsschreiben der Abmahnenden wurde eine sogenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von dem Webmaster der Webseite gegen-hartz.de verlangt. Darin versehen waren auch die Anwaltskosten, die bei einem Gegenstandswert von 50.000 Euro, die laut der RA Gebührentabelle (plus zusätzlichen Kosten und 1,3 Geschäftsgebühr) rund 1600 Euro betragen. Für kleinere Internet-Projekte wie unseres bedeutet diese Summe ein herber finanzieller Tiefschlag. Und genau das haben eine Vielzahl von Abmahner auch vor. Eine kritische Berichterstattung soll damit unterbunden werden. Die Abgemahten sehen sich gezwungen überhöhte Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.

Wer mahnt uns ab?
Vor der Firma "PPV" warnen schon seit langem Verbraucherschützer. In zahlreichen Fernsehbeiträgen wurde bereits über den Tätigkeitsbereich dieser Firma informiert und aufgeklärt. In einem Fernsehbeitrag der MDR Sendung "Escher" heißt es: "Und so funktioniert der Nepp mit den Jobversprechen: Die Bewerber werden zu so genannten Präsentationsveranstaltungen eingeladen, bei denen immense Verdienstmöglichkeiten im Vertriebswesen in Aussicht gestellt werden. Von Biosaunen bis hin zu Ausbildungsseminaren reicht die Bandbreite der bei PPV vertriebenen Produkte. Während der Veranstaltung jedoch wird den Bewerbern klar gemacht, dass sie mit dem Vertrieb von Bildungsseminaren, die von der Firma BIFOS angeboten werden, am meisten verdienen könnten. Allerdings: Wer mitarbeiten will, der muss zunächst selber eines dieser Bildungsseminare kaufen. Das wird mit der betriebsinternen Ausbildung der Bewerber begründet. Kosten für das Seminar: 3.200 Euro. Das Geld könne der Bewerber aber auch schnell wieder reinbekommen - wenn er weitere Menschen für das Seminar und für das Unternehmen PPV anwirbt." (Quelle vom 25. August 06 MDR Fernsehen.)

Wie es weiter geht
In der Zwischenzeit haben wir unsererseits den Rechtsanwalt Joerg Heidrich beauftragt, der uns rechtlich vertritt. Heidrich ist Fachanwalt für IT-Recht. Wir werden fortlaufend über den Ausgang dieser unerfreulichen Angelegenheit berichten. Weitere Artikel und hilfreiche Informationen über das "Abmahnunwesen" im Internet finden Sie unter www.rettet-das-internet.de (Dieser Artikel darf weiter verwendet werden. Wir bitten jedoch darum, die enthaltenen Links zu übernehmen.)

Original Nachricht: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a3a0e1e604.php

Ihre gegen-hartz.de Redaktion
http://www.gegen-hartz.de/
gegen-hartz.de@gmx.de


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