Das Haustür-Abo:
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Jeder kennt es, keiner will es, aber zu viele machen es!!!!!
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Alles beginnt so:
Es klingelt an der Türe, du machst auf und: "Guten Tag wir sind Ex-Knackis und verkaufen Zeitungs-Abos...... dafür bekommen wir Punkte .... bei XY Punkten bekommen wir einen Job... uns fehlen noch XY Punkte".
Leider gibt es immer noch zu viele Leute, die "Mitleid" haben und auf ein solches Gesülze reinfallen.
Leute wacht endlich auf! Alleine der Satz Punkte für einen Job sagt doch schon alles.
Wo bekommt man für Punkte einen Job? ( Sucht noch einer Punkte? Hab noch ein paar aus Flensburg zu vergeben! Natürlich kostenfrei, ist doch Ehrensache. )
Ende Oktober 2004 hatten wir Besuch von solchen Vertretern. Mein Freund, sozial wie er ist, hat natürlich ein Abo genommen. Also hatte ich abends einen Zettel mit nachfolgenden Daten auf dem Tisch:
Hiermit bestelle ich bei der Firma:
Jürgen Michael Verlagswerbung, Leopold-Koch-Str. 1, 63619 Bad Orb
mindestens für 24 Monate ………. die Zeitschrift Bild + Funk zum Preis von ………..
Zahlungsweise ( angekreuzt und mit Daten versehen !!! ) Bankeinzug……
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Jürgen Michael Verlagswerbung, Industriestraße 2, 56414 Meudt
( Unterschrift des Bezieherwerbers: Sebastian Hürtgen).
Was ist auffällig?
•Es sind zwei verschiedene Adressen angegeben. Bestellt haben wir bei der Firma in Bad Orb, widerrufen können wir bei der Firma in Meudt????
•Widerruf in Textform z. B. Brief, Fax, E-Mail
Auf dem Schreiben ist weder eine Fax-Nr. noch eine E-Mail-Adresse!
Ich also das Internet durchsucht und natürlich nix gefunden. Irgendwie ( ich weiß echt nicht mehr wie ich das geschafft habe ) kam ich an die Telefonnr. in Bad Orb ( Habe diese leider nicht mehr, suche aber noch mal! ). Angerufen, Herr Schmidt meldet sich. Auf die Frage, wo der Widerruf denn nun hin soll kam: „Die können Sie auch an uns ( Bad Orb ) schicken.
Schlau wie ich bin , hab ich diesen per Einschreiben/Rückschein (eine tolle Erfindung!) an beide Adressen geschickt. Jetzt ratet mal, welches Schreiben nicht ankam …. Bad Orb. Aber nicht schlimm, Meudt war so freundlich das Schreiben entgegen zu nehmen.
Kleiner Tipp: Bevor ich einen „netten“ Brief aufsetze, versuche ich stets einen passenden Gesetzestext zu finden. Diesen dann in gekürzter Form ( s. unten ) einbringen. Vermittelt den Eindruck, dass man sich auskennt. Nach § 312 Abs. 1 bzw. § 355 Abs 2 S.1 BGB ist der Widerruf bei einem Haustürgeschäft innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen durchführbar. Die Frist beginnt ab dem Tag der Belehrung.
P. S. Widerrufe nur per EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN schicken, besser noch vorab per Telefax!
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Nachtrag:
Ich wurde darauf hingewiesen, dass ein Einwurfeinschreiben kostengünstiger ist.
Desweiteren läuft man mit dem Einschreiben/Rückschein Gefahr, dass diese nicht angenommen werden. Möchten man dennoch wissen, ob es bei der Firma angekommen ist, kann man bei der Post einen Nachforschungsauftrag stellen um herrauszufinden, wann wer den Brief wo eingeworfen hat.
(An dieser Stelle an Dankeschön an Herrn Joachim Geburtig, der so freundlich war, mich auf diese und weitere Dinge hinzuweisen. )