Risiko Abo-Vertrag per Telefon ------------------------------- Kein Widerrufsrecht für Verbraucher
Die freundliche Stimme am Telefon überzeugte: Warum nicht die Zeitschrift „Tina“ für 1 Jahr per Abonnement beziehen, dazu sogar noch einen Reisegutschein für den nächsten Urlaub! Mandy N., 19jährige Auszubildende, gibt ohne groß zu überlegen die Angaben zur Anschrift und Kontoverbindung heraus. Als wenige Tage später eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Verlages eintrifft, kommen ihr angesichts ihres schmalen finanziellen Budgets Bedenken. Sie widerruft den Abo-Vertrag kurzerhand. Erbost erscheint sie mit dem Antwortschreiben des Verlages in der Beratungsstelle der Neuen Verbraucherzentrale. Dieser hatte mitgeteilt, dass Frau N. kein Widerrufsrecht habe. Auch die Antwort in der Verbraucherzentrale war für Frau N. nicht befriedigend: Der Verlag hat tatsächlich Recht.
Zeitschriftenabonnements, die per Telefon oder im Internet zustande kommen, sind zwar Fernabsatzverträge, können jedoch nicht widerrufen werden. Der Gesetzgeber schließt für die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge ausdrücklich aus. Nur dann, wenn das Abo bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 Euro kostet, kann es nach den Vorschriften zum Ratenlieferungsvertrag widerrufen werden. Diese Grenze wird jedoch eher selten überschritten.
Ohne Wenn und Aber können jedoch Abo-Verträge widerrufen werden, die an der Haustür abgeschlossen wurden.
Wer sich aus diesen „verwirrenden“ Regelungen nicht herausfindet, kann sich mit seinen Fragen rund um das Abonnement an alle Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale oder montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr an unser Verbrauchertelefon unter 0190 – 77 54 41 (1,27 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz) wenden.