Gewährleistungsausschluss in Privatverkauf-AGB unwirksam?!!!
................................. Gewährleistungsausschluss in Privatverkauf-AGB unwirksam
------------------------------------------------------------- RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Privatverkäufer haben anscheinend oft die Vorstellung, sie seien berechtigt, die Gewährleistungs- ansprüche ihrer Käufer vollständig auszuschließen. Nur so lässt sich erklären, dass bei eBay Angebote mit den folgenden oder ähnlichen Zusatzregelungen versehen werden: „Keine Garantie“ oder „Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch möglich.“
Hier geht so einiges durcheinander. Auch ist ein solcher formularmäßiger Ausschluss unwirksam. Die Unsicherheit ist so groß, dass kein Tag vergeht, an dem die IT-Recht-Kanzlei nicht von verwirrten Käufern und Verkäufern nach der Wirksamkeit solcher Klauseln befragt wird.
Der folgende Beitrag soll Verständnis über die Ansprüche des Käufers bei Mängeln, die wichtigsten Begriffe in diesem Zusammenhang und die Möglichkeiten der Beschränkung von Mängelansprüchen, insbesondere beim Privatverkauf ,schaffen.