Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Razzien ------------------------------------------------------------------
Die in Nordrhein-Westfalen geltende Erlaubnis zur heimlichen Durchsuchung von Computern durch den Verfassungsschutz ist grundgesetzwidrig und damit nichtig.
Diese heimliche Online-Durchsuchung verletzt das Persönlichkeitsrecht!
Bundesinnenminister Schäuble will trotzdem an seinen Plänen zum heimlichen Ausspähen von Computern festhalten, weil es kein generelles Verbot gegeben hat. Es gibt aber dafür sehr strenge Regeln und eine richterliche Genehmigung muß vorliegen.