Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 397 mal aufgerufen
  
 Gas
katjuscha04 Offline



Beiträge: 404
Punkte: 404

22.02.2008 23:00
Gas...... Antworten


verbraucher Offline



Beiträge: 678
Punkte: 678

23.02.2008 09:43
#2 Gas...... Antworten




Keine unzulässige Preisspaltung durch südhessischen Gasversorger
------------------------------------------------------------------

Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat am
19.2.2008 in der Berufung zwei Klagen gegen eine südhessische
Erdgas-Vertriebsgesellschaft wegen Preisspaltung abgewiesen.
Die Kläger, die als Endverbraucher von der Beklagten Erdgas beziehen,
verlangen von dieser die Belieferung zu günstigeren Entgelten. Sie
begründen dies damit, dass ein Schwesterunternehmen der Beklagten Erdgas
zu einem um mehr als 12 % niedrigeren Preis anbiete. Ein Vertragsschluss
mit dem Schwesterunternehmen werde jedoch am Wohnort der Kläger nicht
angeboten. Dies erfülle den Tatbestand der unzulässigen Preisspaltung,
da beide Unternehmen wie ein Unternehmen zu behandeln seien. Sowohl die
Beklagte als auch das - günstigere - Schwesterunternehmen sind Töchter
eines großen südhessischen Energieunternehmens, die Beklagte zu 78 %,
die Schwester zu 100 %.
Anders als das Landgericht in erster Instanz sah das Oberlandesgericht
den Tatbestand einer missbräuchlichen Ausnutzung einer
marktbeherrschenden Stellung nach § 19 I GWB durch die Beklagten nicht
als gegeben an. Der hier zu beurteilende sachlich und räumlich relevante
Markt könne nämlich nicht auf den Markt der Gasversorger - also allein
auf Anbieter eines spezifischen Energiesystems - begrenzt werden. Nach
der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Entscheidung vom
13.6.2007 veröffentlicht in NJW 2007, 2540) und einiger
Oberlandesgerichte (München, Düsseldorf und Celle) müsse vielmehr von
einem einheitlichen Angebotsmarkt für Wärmeenergie (Gas, Öl, Fernwärme,
etc.) ausgegangen werden. Dass die Beklagte auf diesem - größeren -
Markt als Anbieterin eine marktbeherrschende Stellung habe, sei aber
nicht ersichtlich.
Da der Senat die Revision zugelassen hat, ist die Entscheidung noch
nicht rechtskräftig.

OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 19.2.2008, Aktenzeichen 11 U 12/07
(Kart) und 11 U 13/07 (Kart)

Die Entscheidungen sind in Kürze im Volltext in der
Landesrechtsprechungsdatenbank im Internet
(http://www.rechtsprechung.hessen.de) abrufbar.

Ähnliche Themen Antworten/Neu Letzter Beitrag⁄Zugriffe
....Ritzers Rescherche
Erstellt im Forum Fa.Kago?/Kago-Anwalt aus München!Messeverkäufer von Kundig
0 25.01.2009 13:39
von Kundig • Zugriffe: 930
über Kago
Erstellt im Forum Fa.Kago?/Kago-Anwalt aus München!Messeverkäufer von verbraucher
2 24.01.2009 21:08
von verbraucher • Zugriffe: 2966
BUNDESVERBAND der Verbraucherzentralen Deutschlands PRESSEMITTEILUNG
Erstellt im Forum Aktuelles von verbraucher
11 26.05.2008 17:06
von verbraucher • Zugriffe: 1417
 Sprung  
Neue Seite 1
Privates Verbraucherrechtsforum

     
http://www.verbraucherschutz-forum.de/

Xobor Erstelle ein eigenes Forum mit Xobor
Datenschutz