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 FEEDBACK Verbraucher
verbraucher Offline



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26.05.2008 15:31
Teleshopping Antworten


Teleshopping: Probleme bei Warenrücksendung

Gegenwärtig beschäftigen die Verbraucherschützer Beschwerden von
Verbrauchern, die beim Teleshoppinganbieter TVM (Television
Merchandising AG mit Sitz in Liechtenstein) gekauft haben. Auf den
Privatsendern DSF, Tele5 und Das Vierte bietet die TVM AG auch Produkte
in Deutschland an.
Bei Reklamationen und Rücksendung von Waren vergehen allerdings manchmal
bis zu einem viertel Jahr bevor der Verbraucher sein Geld von der TVM AG
zurück erhält. Wer nicht hartnäckig genug ist, erhält allerdings nur
eine Warengutschrift auf dem Kundenkonto und diese auch nicht in voller
Höhe des Einkaufspreises. Diese rechtswidrige Verhaltensweise bekämpft
u.a. auch Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der NVZ und gibt
nachfolgende Tipps.
Preise vergleichen - Vor der Bestellung sollten Sie sich über das
gewünschte Produkt informieren und Preis und Qualität vergleichen,
achten Sie auch auf versteckte „Gebühren“ in den (AGB) Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen prüfen - Die Geschäftsbedingungen
sollten transparent sein und bereits vor Vertragsabschluss auf sie
aufmerksam gemacht werden. Nachgereichte Klauseln oder zusätzliche
Gebühren wie Nachforderungen von Versandspesen, die vorher nicht in den
AGB standen, sind in der Regel unwirksam. Darüber hinaus sollten die AGB
auch ohne Lupe lesbar sein. Ist dies nicht der Fall, dann könnte sich in
bestimmten Fällen bei Rücktrittsproblemen der Kunde darauf beziehen und
dagegen klagen.
Bei Teleshoppingfirmen mit Sitz im Ausland - Die rechtliche Durchsetzung
von Forderungen gegenüber ausländischen Teleshopunternehmen die ihren
Sitz in Norwegen, Island, Gibraltar, Liechtenstein und der Schweiz
haben, kann man seit dem so genannten Luganer Übereinkommen von
Deutschland aus, an dem für seinen eigenen Wohnsitz zuständigen Gericht
nach deutschem Recht einklagen.
Widerrufs- und Rückgaberecht beachten - Bei Bestellungen übers
Fernsehen gibt es ein 14tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt in der
Regel, sobald der Artikel geliefert wurde, also mit Erhalt der Belehrung
über das Widerrufsrecht. Verweist der Versender bis dahin nicht auf
dieses Recht, dann verlängert sich die Rückgabefrist für den Verbraucher
auf sechs Monate.
Zahlungsvereinbarung - Zahlen Sie nach Möglichkeit per Rechnung. Achten
Sie bei der Bezahlung per Kreditkarte auf zusätzliche „Gebühren“. Bei
Zahlung per Nachnahme, kaufen Sie oftmals die Katze im Sack und kommen
bei einem Widerruf schlecht an Ihr Geld ran.
http://www.nvzmv.de/Presse/2008/04508.htm

s.a.: Abzockversuche aus Liechtenstein

http://www.nvzmv.de/Presse/2008/02608.htm

J Geburtig ... nvzmv

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