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  Was es noch für Verbraucher.......
katjuscha04 Offline



Beiträge: 404
Punkte: 404

27.03.2008 17:46
NVZMV Antworten


Widerrufsrecht
für deutsche Urlauber bei Verkaufsveranstaltungen im Ausland
_________________________________________________________________________________________

Schließt ein deutscher Verbraucher mit einem ausländischen Anbieter
einen Kaufvertrag, stellt sich regelmäßig die Frage, ob im Einzelfall
die Regelungen des deutschen Rechts und damit
Verbraucherschutzbestimmungen - wie beispielsweise das Widerrufsrecht -
zur Anwendung kommen.
Vor dieser Frage steht auch Herr O. Er war glücklich über den Gewinn
einer Reise in die Türkei, hatte er doch erfolgreich an einem
Kreuzworträtsel teilgenommen. Schon am zweiten Urlaubstag stand laut
Programm seines Reiseveranstalters der Besuch einer Teppichknüpferei auf
dem Programm. Kaum angekommen, ließ er sich fast willenlos von
attraktiven Verkäuferinnen in gelöster Atmosphäre zum Kauf eines
Seidenläufers im Wert von 1.900 Euro überreden. Dank Kreditkarte
bezahlte er sofort. Die Ernüchterung folgte schnell, aber kann Herr O.
den Kauf rückgängig machen? Eine Frage, die sich zahlreiche Verbraucher
spätestens nach Rückkehr in Deutschland stellen, wenn sie schmerzlich
erkennen müssen, dass das vermeintliche Urlaubsschnäppchen entweder
wesentlich überteuert oder aber nur überflüssig ist.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. stellt klar: Bucht ein
Verbraucher eine Pauschalreise - egal ob letztlich kostenlos, da als
Gewinn deklariert - und organisiert der deutsche Reiseveranstalter die
Teilnahme an einer Freizeit- oder Verkaufsveranstaltung im Ausland - so
findet das deutsche Recht Anwendung und der Verbraucher kann den Vertrag
widerrufen. Dies wurde höchstrichterlich vom BGH bereits mit Urteil vom
12.06.1991 bestätigt (Az. VIII ZR 178/90). Bestehen zwischen dem
Reiseveranstalter und dem Verkäufer im Ausland enge Verflechtungen und
Geschäftsbeziehungen bis hin zu Gewinnabsprachen, so ist auf den
Vertragsabschluss während einer Verkaufsveranstaltung, die Bestandteil
einer von Deutschland aus gebuchten Pauschalreise ist, deutsches Recht
anzuwenden. Verbrauchern steht in diesen Fällen ein Widerrufsrecht zu.

Das praktische Problem für den Verbraucher, der bereits vor Ort den
vollen Kaufpreis gezahlt hat, besteht allerdings darin, im Zuge der
Rückabwicklung des Vertrages wieder in den Besitz des gezahlten Geldes
zu kommen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät deshalb allen
Verbrauchern in vergleichbaren Situationen genauestens zu überlegen, ob
ein Kauf im Ausland tatsächlich finanziell vertretbar und sinnvoll ist.
Mehr unter: http://www.vzsa.de/UNIQ120660105827053/link418311A.html

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