Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 700 mal aufgerufen
  
 aktuelle Hinweise
Kundig Offline



Beiträge: 41
Punkte: 41

25.01.2009 16:50
HartzIV...Hess. Sozialgericht Antworten


24.01.09

Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig
-------------------------------------------
Hessisches Landessozialgericht legt schriftlichen Beschluß vor

Das Landessozialgericht Hessen in Darmstadt hatte am 29. Oktober 2008 mündlich beschlossen, die Regelsätze für Leistungsbezieher der Hartz-IV-Reform gemäß Artikel 100 Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, weil das Landessozialgericht der Auffassung ist, daß die Regelsätze zu niedrig und sozial unangemessen sind.

Seit heute mittag (Samstag, 24. Januar 2009) liegt uns nun der schriftliche Beschluß des Hessischen Landessozialgerichtes in dem Verfahren L 6 AS 336/07, Vorinstanz Sozialgericht Kassel Az.: S 5 AS 119/05 (Thomas Kallay & Familie aus Eschwege/Nordhessen) gegen ARGE "Arbeitsförderung" Werra-Meißner gGmbH, Eschwege / Nordhessen) vor.

Wir zitieren daraus die Seiten 1 und 2 von 75 Seiten des schriftlichen Beschlußes (Abschreibfehler vorbehalten):

ZITATANFANG-----------------------------------------------------------

Beschluss
In dem Rechtstreit

Thomas Kallay und Familie
sämtliche wohnhaft 37269 Eschwege

- Kläger und Berufungskläger -


Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hubertus Brondke, 37287 Wehretal


gegen


Arbeitsförderung Werra Meißner -ARGE - vert. durch den Geschäftsführer,
37269 Eschwege

- Beklagte und Berufungsklägerin -



beigeladen:

1.
Kreisstadt Eschwege, vertr. durch den Magistrat, dieser vertr. durch den Bürgermeister, 37269 Eschwege

2.
Land Hessen, vertr. durch das Hess. Sozialministerium, 65187 Wiesbaden

3.
Werra-Meißner-Kreis, vertr. durch den Kreisausschuß, dieser vertr. durch den Landrat, 37269 Eschwege

4.
Bundesrepublik Deutschland, vertr. durch die Bundeskanzlerin, diese vertr. durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales, 10117 Berlin


hat der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt auf die mündliche Verhandlung vom 29. Oktober 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Dr. Borchert, den Richter am Landessozialgericht Rußig und den Richter am Landessozialgericht Barnusch sowie die ehrenamtlichen Richter Thielemann und Wasserheß beschlossen:


I.
Das Verfahren wird ausgesetzt.

II.
Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Artikel 100 Abs 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 80 Abs 1
Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 20 Abs 1 bis 3 und § 28 Abs 1 Satz 3 Nr. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), in der Fassung von Artikel 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I. S. 2954, 2955), vereinbar sind mit dem Grundgesetz (GG) - insbesondere mit Artikel 1 Abs 1 GG, Art. 3 Abs 1 GG, Art. 6 Abs 1 und Abs 2 GG sowie Art. 20 Abs 1 und 3 GG (Rechts- und Sozialstaatsprinzip).

ZITATENDE--------------------------------------------------------------


Aus dem oben genannten Zitat geht hervor, daß das Hessische Landessozialgericht _nicht nur_ die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder, _sondern auch_ die Regelsätze für Erwachsene als verfassungswidrig, weil sozial völlig unzureichend ansieht und deshalb gemäß Artikel 100 Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt.

Aus dem Beschluß geht u.a. auch hervor, daß, wie der 6. Senat des Hess. Landessozialgerichtes feststellte, es bei der Regelsatzbemessung seitens der Bundesregierung zu eklatanten Fehlern gekommen war, die offenbar im Interesse der Kosteneinsparung sogar absichtlich waren, obwohl man wusste, daß man dadurch Millionen von Erwerbslosen in die Armut treibt.

Der schriftliche Beschluß hat, wie gesagt, 75 Seiten und steht in Kürze unter

http://web2.justiz.hessen.de/migration/r...hl?OpenFrameSet... als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Es muß nur nach "Hessisches Landessozialgericht" und nach dem Aktenzeichen L 6 AS 336/07 gesucht werden.

Sollte dies nicht der Fall sein, ruft/rufen Sie bitte beim LSG Hessen in Darmstadt, Tel.: 06151 / 804 - 01 an, fragt/fragen Sie nach der Geschäftsstelle des 6. Senates und fragt/fragen Sie dort nach dem obigen Aktenzeichen und der Online-Veröffentlichung des Beschlußes.


Der Kläger Thomas Kallay hat uns gebeten, dies hier zu veröffentlichen.

Weitergabe dieser Information ist ausdrücklich erwünscht und wird erbeten.

An- und Nachfragen bitte an unten stehende Kontaktdaten.



Erwerbslosen-Initiative und Sozialverein
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
- der Vorstand -
i.A. Jakob Schwarzkopf, 2. Vorsitzender

An den Anlagen 8a
37269 Eschwege

Tel.: 05651-754706
Fax: 03212-1041462

eMail: arca.sozial-eschwege@gmx.de
http://arcasozialesw.myblog.de/

Quelle: http://www.scharf-links.de/57.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=3684&tx_ttnews[backPid]...

 Sprung  
Neue Seite 1
Privates Verbraucherrechtsforum

     
http://www.verbraucherschutz-forum.de/

Xobor Erstelle ein eigenes Forum mit Xobor
Datenschutz